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2-Brom-4′-chlorpropiophenon

  • Allgemeiner Name: 2-Brom-4′-chlorpropiophenon
  • CAS-Nummer: 877-37-2
  • Molekulargewicht: 247,51600
  • Dichte: 1,518 g/cm3
  • Siedepunkt: 296,7 °C bei 760 mmHg
  • Summenformel: C9H8BrClO
  • Schmelzpunkt: N/A
  • Sicherheitsdatenblatt: N/A
  • Flammpunkt: 133,2 °C
  • Dichte: 1,518 g/cm3
  • Siedepunkt: 296,7 °C bei 760 mmHg
  • Summenformel: C9H8BrClO
  • Molekulargewicht: 247,51600
  • Flammpunkt: 133,2 °C
  • Genaue Masse: 245,94500
  • PSA: 17.07000
  • LogP: 3.30610
  • Brechungsindex: 1,57

Sicherheitsdatenblatt

Datenblatt zur Materialsicherheit

Abschnitt 1.Identifizierung des Stoffes
Produktname: 2-Brom-1-(4-chlorphenyl)propan-1-on
Synonyme:

Sektion 2.Gefahrenerkennung
Gesundheitsschädlich beim Einatmen, bei Berührung mit der Haut und beim Verschlucken.

Sektion 3.Zusammensetzung / Angaben zu Bestandteilen.
Name des Inhaltsstoffs:2-Brom-1-(4-chlorphenyl)propan-1-on
CAS-Nummer:877-37-2

Sektion 4.Erste-Hilfe-Maßnahmes
Hautkontakt: Waschen Sie die Haut beim Entfernen sofort mindestens 15 Minuten lang mit reichlich Wasser
kontaminierte Kleidung und Schuhe.Bei anhaltender Reizung einen Arzt aufsuchen.
Augenkontakt: Waschen Sie die Haut sofort mindestens 15 Minuten lang mit reichlich Wasser.Stellen Sie sicher, dass ausreichend vorhanden ist
Spülen der Augen durch Trennen der Augenlider mit den Fingern.Bei anhaltender Reizung einen Arzt aufsuchen
Aufmerksamkeit.
Einatmen: An die frische Luft bringen.In schweren Fällen oder wenn die Symptome anhalten, suchen Sie einen Arzt auf.
Verschlucken: Mund mindestens 15 Minuten lang mit reichlich Wasser ausspülen.Suche medizinische Behandlung.

Abschnitt 5.Maßnahmen zur Brandbekämpfung
Im Falle eines Brandes dieses Materials, allein oder in Kombination mit anderen Materialien, trocken verwenden
Pulver- oder Kohlendioxid-Feuerlöscher.Schutzkleidung und umluftunabhängiges Atemschutzgerät
sollte getragen werden.

Abschnitt 6.Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen: Tragen Sie geeignete persönliche Schutzausrüstung, die zufriedenstellend funktioniert und den örtlichen/staatlichen/nationalen Anforderungen entspricht
Standards.
Vorsichtsmaßnahmen für die Atemwege: Tragen Sie eine zugelassene Maske/Atemschutzmaske
Vorsichtsmaßnahmen für die Hände: Tragen Sie geeignete Handschuhe/Stulpen
Hautschutz:Geeignete Schutzkleidung tragen
Augenschutz:Geeigneten Augenschutz tragen
Methoden zur Reinigung: Mit Sand oder einem ähnlichen inerten absorbierenden Material mischen, aufkehren und in einem dicht verschlossenen Behälter aufbewahren
zur Entsorgung.Siehe Abschnitt 12.
Umweltschutzmaßnahmen: Das Material nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen.

Abschnitt 7.Handhabung und Lagerung
Handhabung: Dieses Produkt darf nur von entsprechend qualifizierten Personen oder unter deren strenger Aufsicht gehandhabt werden
Wer sollte bei der Handhabung und Verwendung potenziell gefährlicher Chemikalien den Brand berücksichtigen?
Die auf diesem Blatt angegebenen Gesundheits- und chemischen Gefahrendaten.
In geschlossenen Behältern gekühlt lagern.
Lagerung:

Sektion 8.EXPOSITIONSKONTROLLE / Personenschutz
Technische Kontrollen: Nur in einem chemischen Abzug verwenden.
Persönliche Schutzausrüstung: Laborkleidung, chemikalienbeständige Handschuhe und Schutzbrille tragen.
Allgemeine Hygienemaßnahmen: Nach der Handhabung gründlich waschen.Kontaminierte Kleidung vor Wiederverwendung waschen.

Abschnitt 9.Physikalische und chemische Eigenschaften
Aussehen: Keine Angabe
Siedepunkt:Keine Daten
Keine Daten
Schmelzpunkt:
Flammpunkt: Keine Daten
Dichte: Keine Daten
Summenformel:C9H8BrClO
Molekulargewicht: 247,5

Abschnitt 10.Stabilität und Reaktivität
Zu vermeidende Bedingungen: Hitze, Flammen und Funken.
Zu vermeidende Stoffe: Oxidationsmittel.
Mögliche gefährliche Verbrennungsprodukte: Kohlenmonoxid, Chlorwasserstoff, Bromwasserstoff.

Abschnitt 11.Toxikologische Informationen
Keine Daten.

Abschnitt 12.Ökologische Information
Keine Daten.

Abschnitt 13.Überlegungen zur Entsorgung
Veranlassen Sie die Entsorgung als Sondermüll durch ein zugelassenes Entsorgungsunternehmen in Absprache mit der örtlichen Abfallwirtschaft
Entsorgungsbehörde gemäß den nationalen und regionalen Vorschriften.

Abschnitt 14.Transport Informationen
Ungefährlich für den Luft- und Bodentransport.

Abschnitt 15.Vorschriften
Keine der in diesem Material enthaltenen Chemikalien unterliegen den Meldepflichten des SARA-Titels III, Abschnitt
302 oder haben bekannte CAS-Nummern, die die von SARA festgelegten Schwellenwertmeldewerte überschreiten
Titel III, Abschnitt 313.


Zeitpunkt der Veröffentlichung: 21. Okt. 2022